
Obligatorische Kurse
Hier machen wir auf die im Kanton Zürich geltenden Vorschriften aufmerksam, geben die Daten der bei uns stattfindenden Hundekurse bekannt, stellen unsere kompetenten Kursleiterinnen vor und bieten entsprechende Kontakt- und Anmeldemöglichkeiten an.
Die nächsten Praxiskurse starten wie folgt:
ab Samstag, 2. Mai 2026
jeweils 11.15 bis 12.15
(6 x 1 Std, total CHF 200.00)
Mail-Kontakt | Anmeldeformular
Andrea Hendry, 077 460 82 29
Kursleiterinnen
Monika Rancati
Ausbildung:
- SKG-Gruppenleiterin
- SKN-Ausbildnerin mit kantonaler Bewilligung zur
Durchführung der obligatorischen Kurse
- TKGS-Sporthundetrainerin
- NHB-Fachperson
- TKAMO-Trainerkurs Obedience
Andrea Hendry
Ausbildung:
- SKG-Gruppenleiterin
- SKN-Ausbildnerin mit kantonaler Bewilligung zur
Durchführung der obligatorischen Kurse
- NHB-Fachperson
Vorschriften
Alles Wissenwerte für Hundehaltende im Kanton Zürich findet man auf der Website des Kantons sowie im Codex für Hundehaltende.
Durch die Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung per 1. Juni 2025 ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:
- Ersthundehaltende sowie Hundehalter, die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen einen Theoriekurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Kurs dauert ca. zwei Stunden und ist von den Hundehaltenden frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.
- Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs mit einheitlichen Lernzielen (mindestens sechs Lektionen), der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der praktische Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Keine Kurspflicht u.a., wenn der Hund älter als 10 Jahre ist oder bereits eine gem. Vet-Amt gleichwertig praktische Ausbildung hat oder wenn er von PartnerIn übernommen wurde.